Fallstricke Berliner Testament – Wie Ehegatten ihren Nachlass richtig regeln sollten
Um der Zukunft willen: Die letzten Dinge regeln
Das Berliner Testament erfreut sich auch außerhalb Berlins großer Beliebtheit. Mit einem solchen Testament setzen sich Ehegatten auf den ersten Todesfall gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen weitere Personen (oftmals die Kinder), die den überlebenden Ehegatten beerben. Dabei wird jedoch häufig übersehen, dass diese Konstruktion nicht immer passend ist, so z. B. aus steuerlichen Gründen. Auch werden Eventualitäten nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten häufig nicht bedacht: Was ist, wenn der überlebende Ehegatte nochmals heiratet? Wie ist das, wenn Kinder des erstversterbenden Ehegatten den Pflichtteil geltend machen? Was ist dieser Pflichtteil überhaupt und wann entsteht ein solcher Anspruch? Und ist es möglich, dass der überlebende Ehegatte das Testament ändert? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Giuseppe Pranzo verrät Ihnen, wie Ehegatten ihren Nachlass richtig regeln sollten.
Um der Zukunft willen: Die letzten Dinge regeln
Die Auseinandersetzung mit unserem Sterben und Tod, so schwierig sie auch sein mag, ist Voraussetzung dafür, dass wir für uns selber, für unsere Angehörigen und andere Menschen, die uns nahestehen, vorsorgen können. Nur so bleiben wir an unserem Lebensende handlungsfähig und können unser Vermächtnis selbstbestimmt regeln. Für mich und andere vorsorgen. Weiterleben in meinen Ideen und Zielen.
Kooperation mit: Caritas Stiftung Stuttgart, Katholische Hospizstiftung Stuttgart, Stiftung Katholische Kirche in Stuttgart, Caritasverband für Stuttgart e.V., Sozialdienst katholischer Frauen e.V. – Diözese Rottenburg-Stuttgart