Bis zum Tod selbstbestimmt und in Würde leben: Patientenverfügung und Sterbehilfe
Um der Zukunft willen: Die letzten Dinge regeln
Eine eigenverantwortliche Gestaltung des Lebens bis hin zum Tod wahrt unsere Würde und gewährt uns auch bei medizinischen Maßnahmen Entscheidungsfreiheit. Mit einer Patientenverfügung können Sie Entscheidungen auch für den Fall treffen, dass Sie Ihren Willen später nicht mehr ausdrücken oder durchsetzen können. In einer solchen Verfügung können Sie u.a. festlegen, dass eine sinnlose intensivmedizinische Leidensverlängerung zu unterbleiben hat und Ihnen stattdessen Symptom- und Schmerzbehandlung sowie fürsorgliche Pflege gewährt werden. Nach § 1827 BGB und der aktuellen Rechtsprechung wird geprüft, ob die Bestimmungen auf Ihre aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Je besser diese Verfügung abgestimmt ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch im Fall eigener Hilflosigkeit genau beachtet wird. Der Referent stellt anhand konkreter Beispiele die Gestaltungsmöglichkeiten vor und erörtert die Abgrenzung von erlaubter passiver und verbotener aktiver Sterbehilfe.