Zuschüsse
Bieten Sie selbst Veranstaltung in der Erwachsenen-/Weiterbildung an? Etwa im Rahmen von Vereinen, Verbänden oder Initiativen? Dann können Sie über unser Bildungswerk einen Zuschuss des Landes Baden-Württemberg nach dem Weiterbildungsgesetz erhalten.
Sie müssen die Fördervoraussetzungen des Landes erfüllen und uns u.a. Dauer und Inhalte Ihrer Bildungsveranstaltungen melden, an denen mindestens 10 Personen teilgenommen haben. Eine konfessionelle/kirchliche Ausrichtung ist nicht erforderlich.

Weiterbildungsgesetz und Ausführungsbestimmungen des Landes finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums. Mehr Informationen und Details erhalten Sie über unsere Geschäftsstelle.
Ihr Ansprechpartner:
Roland Weeger, Leiter KBW Stuttgart
07 11 . 70 50 610
roland.weeger@kbw-stuttgart.de