Nach dem tiefen Zivilisationsbruch der Jahre 1933-1945 wurde in der UNO-Gründungcharta (am 24. Oktober 1945 in Kraft getretenen) das zwischenstaatliche Gewaltverbot als verbindliches Völkerrecht festgelegt. Und mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 wurden erstmals in der Geschichte individuelle Menschenrechte definiert und mit universeller Gültigkeit für alle inzwischen 193 Staaten vereinbart.
80 Jahre später sind diese zivilisatorischen Fortschritte bedroht wie nie zuvor. Die Normen des Völkerrechts werden immer häufiger verletzt und zunehmend unverhohlener in Frage gestellt – zuletzt auch von der bundesdeutschen Regierung. Die UNO ist in Folge von offener Obstruktion und mangels politischen und finanziellen Engagements ihrer Mitgliedsstaaten immer weniger in der Lage, ihre in der Charta von 1945 beschlossenen Kernaufgaben – Frieden, Menschenrechte und Entwicklung für alle BewohnerInnen dieser Erde – wahrzunehmen. Die seit den 1970er Jahren entstandene und für die internationale Sicherheit so wichtige Architektur bilateraler und multilaterale Rüstungskontroll- und Abrüstungsabkommen ist weitgehend zerstört. Zugleich erreichen die weltweiten Militärausgaben seit 2020 immer neue Rekordhöhen.
Waren die letzten acht Jahrzehnte nur eine Schönwetterperiode, nur eine Zwischenkriegszeit wie die Jahre zwischen 1919 und 1939? Oder können die 1945 ff. vereinbarten völkerrechtlichen und menschenrechtlichen Normen noch gerettet werden?
Andreas Zumach ist Freier Journalist zu Themen der UNO und der internationalen Politik. Er war 1988 bis 2020 Korrespondent aus dem Palais des Nations, Genf. 2009 wurde Zumach mit dem Göttinger Friedenspreis ausgezeichnet, schon 1997 mit dem Goldpreis des Verbandes der UNO-Korrespondenten in New York (UNCA) für die beste Berichterstattung über die UNO.
Kooperation mit: Die Anstifter